Wieviel Klärschlamm und Rechengut wird in der Anlage künftig verbrannt?
Für das Jahr 2040 – das Jahr der Vollauslastung der Anlage – rechnen wir in Summe mit 64.000 Tonnen Trockenmasse an Klärschlamm und 4.000 Tonnen an Rechengut im Jahr; davon fallen rund 40 % direkt vor Ort in Waßmannsdorf an.
Ist die Anlage dauerhaft ausgelastet?
Wenn die Anlage 2025 in Betrieb gehen soll, wird sie noch nicht mit eigenem Klärschlamm und Rechengut voll ausgelastet sein. Die Anlage ist so ausgelegt, dass bis mindestens 2040 die Entsorgungssicherheit der wachsenden Metropolregion Berlin-Brandenburg gewährleistet. Wir rechnen damit, dass die Anlage erst 2035 bis 2040 die volle Kapazität mit eigenem Klärschlamm und Rechengut belegen wird. In der Zwischenzeit könnte übergangsweise Klärschlamm anderer regionaler Klärwerke angenommen werden.
Die neue Anlage soll neben Klärschlamm auch Rechengut annehmen. Warum ist eine Mitverwertung von Rechengut sinnvoll?
In unseren Klärwerken passiert das Abwasser zu Beginn jedes Klärwerks sogenannte Rechen der ersten, mechanischen Reinigungsstufe. Die Rechen haben die Aufgabe, grobe Bestandteile heraus zu filtern, um die nachfolgenden Reinigungsstufen zu entlasten und vor Verschleiß und Verstopfungen zu schützen. Alles, was so abgefangen wird, nennt man Rechengut. Dieses Rechengut soll in der neuen Anlage mitbehandelt werden. Das spart Kosten für eine anderweitige Entsorgung und ist gut für die Energiebilanz, denn im Rechengut steckt ein hoher Heizwert. Zudem enthält Rechengut auch Phosphor, welches nach der Verbrennung zurückgewonnen wird.
Nach welchen gesetzlichen Vorschriften bestimmen sich die Grenzwerte beim Schadstoffausstoß?
Die geplante Anlage wird in einem Genehmigungsverfahren gemäß dem Bundesimmissionsschutzgesetz geprüft. Genehmigungsbehörde dafür ist das Brandenburger Landesamt für Umwelt (LfU). Für die Prüfung legt die Behörde die Vorschriften der 17. Bundesimmissionsschutzverordnung zugrunde, wo Grenzwerte für den Ausstoß von Schadstoffen aus der Verbrennung festgelegt sind. Für den Lärm gelten die Werte der „Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm“ (TA Lärm).
Was passiert mit den Schadstoffen, die bei der Verbrennung des Klärschlammes entstehen?
Bei der Verbrennung entstehen Schadstoffe, wie zum Beispiel Staub, Schwefeloxide, Stickoxide und Dioxine. Deshalb wird die Anlage mit einer hochmodernen und effizienten Rauchgasbehandlung ausgestattet sein. Sie filtert künftig zuverlässig Schadstoffe aus dem Rauchgas.
Was passiert mit den Schadstoffen, die im Klärschlamm enthalten sind?
Bei der Monoverbrennung werden feste Schadstoffe aus dem Klärschlamm, wie Mikroplastik, organische Verbindungen, pathogene Keime und Spurenstoffe zerstört. Ein Großteil der Schwermetalle verbleibt zwar in der Klärschlammasche, wird aber zuverlässig beim anschließenden Phosphorrecycling abgetrennt. Die Schwermetallabtrennung ist Voraussetzung, damit das zurückgewonnene Phosphor in hoher Qualität eine breite Anwendung, z.B. in der Düngemittelindustrie, finden kann. Einige sogenannte flüchtige Schwermetalle, die sich im Klärschlamm befinden (Cadmium, Thallium, Quecksilber, Arsen usw.) werden ebenfalls gasförmig. Diese Stoffe werden durch die Rauchgasbehandlung herausgefiltert (siehe nächste Frage).
Wird man etwas von der neuen Anlage riechen?
Nein. Klärschlamm und Rechengut werden mit geschlossenen LKWs angeliefert, die Entladung erfolgt in einer Halle, welche wie eine Schleuse funktioniert. Das bedeutet, die inneren Rolltore zur Klärschlammlagerung werden nur dann geöffnet, wenn der LKW in der Halle ist und das Außentor geschlossen wurde. Die Abluft wird als Verbrennungsluft verwendet und alle geruchsintensiven Verbindungen werden so zuverlässig zerstört. Für den Fall eines Stillstandes aller drei Öfen – also wenn keine Verbrennungsluft angezogen werden kann – wird eine zusätzliche Abluftreinigungsanlage vorgehalten, die dann die Luftreinigung übernimmt.
Wie hoch werden die Immissionen im direkten Umkreis der Anlage sein?
Für die Auswirkungen auf die Schutzgüter wie Mensch, Tier, Umwelt, Wasser, etc. wird ein Untersuchungsraum um den Schornstein gezogen. Dieser ist gesetzlich mit der 50-fachen Schornsteinhöhe festgelegt. Hier gehen wir in der Planung von maximal 45 Meter Schornsteinhöhe aus, so dass sich ein Untersuchungsraum im Radius von 2,25 km ergibt. Die Immissionen außerhalb des betrachteten Bereichs sind aufgrund Verdünnung durch Winde so gering, dass diese nicht mehr feststellbar sind. Hierzu wird für den Genehmigungsantrag ein detailliertes Gutachten angefertigt und mit dem Antrag öffentlich zugänglich gemacht.
Werden alle Umweltstandards eingehalten?
Ja. Für die Waßmannsdorfer Anlage werden alle Umweltstandards einhalten. Insbesondere beim Rauchgas legen wir schon seit Beginn der Planung Wert darauf, die geltenden Grenzwerte möglichst noch zu unterschreiten. Basierend auf den Erkenntnissen unserer eigenen Klärschlammverwertungsanlage mitten in Berlin-Ruhleben und weiterer vergleichbarer Anlagen (München, Zürich, Hamburg) zeigt sich, dass solche Anlagen im Jahresmittel weit unter den Grenzwerten liegen.
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